Informationen und Bewerbungsbogen
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024-2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher bei den Jugendämtern und in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird..
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das verantwortungsvolle Ehrenamt kann nur von deutschen Staatsbürgern versehen werden. Es verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und –wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes- körperliche Eignung.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Jugendschöffen/Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Bewerbungsbögen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste können im Rathaus Thyrnau, (Wahlamt) abgeholt werden und stehen auf der Internetseite der Gemeinde Thyrnau (www.thyrnau.de) zum Download zur Verfügung
Die Bewerbungen und Vorschläge für die Schöffenwahl (Erwachsenenstrafrecht) können bis 16. April 2023 an die Gemeinde Thyrnau, Hofmarkstraße 18, 94136 Thyrnau, geschickt werden oder persönlich abgegeben werden.
Die Bewerbungen und Vorschläge für die Jugendschöffenwahl können noch bis zum 15. Februar 2023 an die Gemeinde Thyrnau, Hofmarkstraße 18, 94136 Thyrnau, geschickt werden oder persönlich abgeben werden.
Telefonische Auskünfte erteilt Herr Poxleitner, Tel: 08501/9117-30.