Urkunden

Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden (auch mehrsprachige Urkunden) erhalten Sie immer bei dem Standesamt, in dessen Bereich sich der Personenstandsfall ereignet hat.

Vom Standesamt Thyrnau erhalten Sie also Ihre Geburtsurkunde oder die beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch, wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Thyrnau geboren sind (z.B. als Hausgeburt). Sie bekommen auch die Eheurkunde beim Standesamt Thyrnau, wenn Sie in Thyrnau geheiratet haben. Auch eine Sterbeurkunde erhalten Sie bei uns, wenn die betreffende Person im Bereich der Gemeinde Thyrnau verstorben ist.

Kosten: 
Die Gebühr für die Ausstellung einer Urkunde oder einer beglaubigten Ablichtung aus dem Geburtenbuch beträgt derzeit 12,- EUR.

Kirchenaustritt

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, können Sie mündlich durch persönliche Vorsprache beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erklären.

Sie können Ihren Austritt auch bei einem Notar in Deutschland erklären.

Zur Beurkundung müssen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Die Beurkundung der Austrittserklärung und die Ausfertigung einer beglaubigten Abschrift sind gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit 35,- EUR.

Eheschließungen

Bevor Sie heiraten können, muss die Eheschließung von den Verlobten angemeldet werden. Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht eine Wahlmöglichkeit.

Der Standesbeamte benötigt verschiedene Unterlagen zur Prüfung der (rechtlichen) Ehefähigkeit.

Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen, Urkunden und Dokumente besorgt haben, können Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden. 

Benötigte Unterlagen

  1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  2. Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (enthält Angaben der Meldebehörde über Ihre Person, zum Wohnsitz, zum Familienstand, Kinder, Religion und Staatsangehörigkeit; sie ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit 5,- EUR.) Die erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes
  3. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, nicht älter als 6 Monate (Die Abschrift erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt).
    Die Gebühren hierfür belaufen sich derzeit auf 12,- EUR. 
  4. Wenn Sie bereits verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt haben, weisen Sie bitte die Auflösung der Ehe oder Lebensgemeinschaft durch Vorlage einer Ehe – oder Lebenspartnerschaftsurkunde nach, in der die Scheidung bzw. Tod des Ehegatten eingetragen ist. Möglich ist auch die Vorlage eines beglaubigten Abdrucks aus dem jeweiligen Register (erhältlich beim Standesamt der damaligen Eheschließung). Wurde eine Vorehe im Ausland geschlossen ist die Auflösung sämtlicher Vorehen nachzuweisen.
  5. Wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben, benötigen wir die Geburtsurkunde der Kinder. In die jeweilige Geburtsurkunde müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein.

Bei Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung sprechen Sie bitte vorher mit uns.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin möglich. Bei der Anmeldung sollten grundsätzlich beide Verlobten persönlich vorsprechen.

Kosten:
Die Gebühren für eine Eheschließung hängen von vielen Faktoren ab (ob Stammbuch, ob außerhalb der Öffnungszeiten, Anzahl der Urkunden usw.). Der übliche Rahmen liegt zwischen 80,- und € 150,- EUR.

Wollen Sie an einem Samstag (= außerhalb der üblichen Öffnungszeiten) heiraten, ist in jedem Fall zusätzlich zu dem o. g. Betrag eine Gebühr von zurzeit 70,- EUR (sog. Samstagsgebühr) fällig.