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Information von der Kassenverwaltung an alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Thyrnau bezüglich der Grundsteuerreform:

Prüfen Sie die Grundsteuermessbeträge, die Sie vom Finanzamt erhalten haben.
Sind die nachfolgenden Daten korrekt:

  • Wohnfläche / Nutzfläche
  • Grundstücksfläche
  • Flurstück-Nummer

Für die Kommunen sind die Grundsteuermessbescheide stets verbindlich.
Falls Ihnen Berechnungs- oder Datenfehler vorliegen, reagieren Sie bitte umgehend.
Änderungen können ausschließlich über das zuständige Finanzamt vorgenommen werden.

Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen nun in den Finanzämtern aus.
Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ >  „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.
Die Kommunen erhalten keine Vordrucke.

Wichtig!
Bei dem mitgeteilten Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes handelt es sich nicht um die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer.
Dieser dient lediglich als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer.

Beispiel:

Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt 50,00 €

Aktueller Hebesatz der Gemeinde 310 %

50 € x 310 % = 155,00 € Grundsteuer ab 2025

Der Hebesatz der Gemeinde Thyrnau wird voraussichtlich im Herbst 2024 angepasst.