Gebührenerhöhung für den Personalausweis

Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.

  • 46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
  • 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren

Die vorgenannten Änderungen treten nach Verkündung im BGBL. am 7. Februar 2026 in Kraft.